Am 14.12. fand ich auf der Seite von www.spiegel.de den folgenden Bericht zum Thema „Mitgliederschwund“: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/private-krankenkassen-verloren-in-fuenf-jahren-189-000-versicherte-a-1125815.html
Nun könnte man diesen ja einfach lesen und als gegeben abhaken, aber irgendwie war mir danach, der Sache einmal auf den Grund zu gehen. Getreu dem Motto: „Trau keiner Statistik,……“
Erste spontane Reaktion bei mir: „Private Kassen“? Nie gehört. Ich kenne sowohl Gesetzliche Krankenkassen als auch Private Krankenversicherer, aber keine Privaten Kassen. Weil es die definitiv nicht gibt. Schlecht recherchiert? Nicht im Thema? Oder einfach keine Lust, das Kind beim richtigen Namen zu nennen?
Aha, es haben also in den letzten Jahren wegen der „drastisch gestiegenen Beiträge“ viele offenbar reagiert. Richtig ist, dass zum 01. Januar 2017 den meisten privat Versicherten zum Teil unangenehm hohe Beitragsanpassungen bevorstehen. Schaut man sich allerdings die letzten fünf Jahre an – also den im Spiegel-Bericht untersuchten Zeitraum – fanden bei vielen Versicherern nur sehr geringe oder keine Anpassungen statt. Wie können diese dann ursächlich für den Mitgliederschwund sein? Zumal eine Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung (nachfolgend PKV genannt) kein Wechselrecht in die Gesetzliche Krankenkasse (nachfolgend GKV genannt) auslöst. Was mich wieder zu meinem eingangs erwähnten Motto bringt…
Warum also gingen der PKV in den letzten fünf Jahren nun tatsächlich so viele Versicherte „verloren“? Genau hierauf geht der Artikel nicht ein. Könnte es daran liegen, dass das Problem nicht die Zahl der Abgänge als solche ist, sondern mangelnde und damit ausgleichende Zugänge? Die Zugänge sind massiv „staatlich beeinflusst“, z.B. durch die jährlich steigende Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) für Arbeitnehmer. Wer diese Verdienstgrenze (aktuell 56.250 EUR, ab 01. Januar 2017 dann 57.600 EUR) nämlich nicht überschreitet, bleibt in der GKV, und wer sie unterschreitet, muss zurück. Gut, es gibt da eine Befreiungsmöglichkeit, wenn mich die Grenze „überholt“, aber wer empfiehlt so etwas mit ruhigem Gewissen?
Wo also liegen die tatsächlichen Gründe? Die ab 2013 durch EU-Recht verordnete Unisex-Beitragskalkulation hat die Beiträge im Schnitt angehoben (zumal hier ein paar Leistungsdetails serienmäßig zum Wohle der Kunden eingezogen worden sind), was den potenziellen Wechslerkreis (der die Prämie immer gerne im direkten Vergleich mit der GKV sieht; was zwar „hinkt“, aber monetär legitim ist) weiter eingeschränkt hat.
Bereits 2009 hat der Gesetzgeber durch die eingepreiste Möglichkeit der teilweisen Mitnahme von Alterungsrückstellungen für eine Anhebung des Beitragsniveaus gesorgt. Im Herbst 2016 verhinderte das Gesundheitsministerium schließlich, entgegen aller Planungen aus dem ersten Halbjahr, die flächendeckende Anhebung des Zusatzbeitrages, in dem in die Schublade mit dem „Tafelsilber“ (nämlich die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds) gegriffen und ca. 1,5 Milliarden EUR entnommen wurden. Fachleute und Presse halten die Erhöhung des Zusatzbeitrages für nur aufgeschoben, aber der Effekt („PKV erhöht, GKV nicht“) macht sich natürlich zunächst einmal monetär und gefühlsmäßig bemerkbar.
Per Saldo ist es also mehr Menschen versagt worden, sich dem System PKV überhaupt anzuschließen, selbst wenn sie es gewollt hätten. Von „Entscheidung“ für das ein oder andere System kann und konnte für diese Menschen keine Rede sein.
Die dem PKV-System „verlustig“ gegangenen Versicherten sind demnach überwiegend nicht freiwillig gegangen. Sie sind – fast ausschließlich – entweder wegen eintretender Versicherungspflicht (auch Berufsanfänger aus dem Studium, Azubis etc.) oder wegen Todes aus der Versichertengemeinschaft ausgeschieden. Von den pflichtig gewordenen Personen kann zudem niemand etwas dafür, dass er/sie jetzt gesetzlich versichert ist. Sie hatten keine Wahl und meistens keine Befreiungsoption.
Ein weiterer Grund für den Zugangsschwund:
Immer weniger Menschen werden verbeamtet. Da aber die Beamtenschaft einen großen Teil der PKV-Versicherten ausmacht, spiegelt sich diese Tatsache im Neugeschäft der PKV wider.
Der Zulauf in die GKV ist also zu einem großen Teil unfreiwillig und so verwundert es nicht, dass die GKV per Saldo eine erfreulichere Entwicklung (an Mitgliedern) hat als die PKV.
Wenn das Wahlrecht also durch staatliche/gesetzliche Maßnahmen weiter beschränkt wird (z.B. durch steigende Versicherungspflichtgrenze), wird dieser Trend so weitergehen. Das ist zwar wenig erfreulich für die PKV. Bedeutet doch Zulauf = Bestandszuwachs = mehr Prämienzahler und besserer interner Risikoausgleich. Aber ein Stück weit gewollt und gesteuert wirkt dieser Prozess ja doch. Dass es in der Presse anders lanciert wird, wundert mich dann aber nicht. Schließlich ist der „Verursacher“ der Meldung der Sprecher des Spitzenverbandes der GKV.
Mein Fazit: Keiner Statistik spontan vertrauen, erst Mal hinter die Kulissen schauen.
Meine Empfehlung: Fragen Sie den Fachmann.
Ihr Helmut Zeiß
Der Beitrag PKV: Postfaktisches und Fakten zum Mitgliederschwund erschien zuerst auf Der Blog von Hoesch & Partner.